Lohn und Gehalt
Brutto und Netto – beide Werte sind wichtig
In Gehaltsverhandlungen oder auch beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung, sowie Anträgen auf soziale Leistungen, immer wieder benötigt man Brutto- und Nettoeinkünfte. Doch dafür muss erst einmal der Unterschied klar sein. Brutto als Begriff kommt aus dem Italienischen und steht hier für hässlich. Geläufiger sind jedoch Bedeutungen, die mit „vor Abzug der Kosten“ oder ähnlichem einhergehen. Ebenfalls wird der Begriff bei Verpackungen verwendet, das Brutto-Gewicht ist also inklusive Verpackung zu verstehen. In anderen Bereichen bedeutet der Brutto-Preis, dass alle Kosten und Steuern bereits in diesem enthalten sind.
Am häufigsten wird Brutto jedoch im Zusammenhang mit den Einkünften verwendet. Der Brutto-Lohn oder das Brutto-Gehalt beispielsweise sind die wichtigsten Größen in einem Arbeitsverhältnis. Sie werden im Arbeitsvertrag schriftlich festgehalten und im Vorstellungsgespräch meist schon ausgehandelt. Doch wenn Bewerber ihre Gehaltsvorstellungen vortragen sollen, sollten sie wissen, dass der Brutto-Lohn nur den Betrag umfasst, der vor Steuern und Abzügen entsteht. Damit erhalten Arbeitnehmer diesen nicht ausgezahlt. Um dennoch mit dem ausgehandelten Gehalt zurecht zu kommen, sollten sich Bewerber bereits vor dem Vorstellungsgespräch darüber informieren, wie hoch die Auszahlung bei unterschiedlichen Brutto-Löhnen ist.
Hierfür bieten sich die verschiedenen Brutto-Netto-Rechner im Internet an. Auf diesen kann man ein Brutto-Einkommen angeben. Abgefragt wird, ob dieses monatlich oder jährlich gezahlt wird. Ebenfalls müssen Angaben zur Lohnsteuerklasse, zur Krankenversicherung und deren Beitragssatz und dazu, ob man Kinder hat oder kinderlos ist, gemacht werden. Des Weiteren wird das Alter abgefragt, da Kinderlose erst ab dem 24. Lebensjahr den Aufschlag in der Pflegeversicherung zahlen müssen.
Das Ergebnis zeigt an, wie hoch die Abzüge für Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, für Steuern und Soli-Zuschlag sind. Außerdem erfahren die Suchenden, wie hoch der tatsächlich ausgezahlte Betrag beim zugrunde gelegten Brutto ist. So kann man erfahren, wie hoch der Brutto-Lohn sein muss, damit der Netto-Lohn ausreicht, um das eigene Leben zu finanzieren. Mit diesem Wissen ausgestattet, kann jeder Bewerber ruhigen Gewissens in seine Vorstellungsgespräche gehen und entsprechend verhandeln.
Neben der Frage nach dem Brutto-Einkommen im Vorstellungsgespräch spielt dieses bei vielen Anträgen auf Sozialleistungen, wie Wohngeld, Hartz IV und Co. eine wichtige Rolle. Denn die Netto-Einkünfte werden hier meist gar nicht abgefragt. Stattdessen wird vom Brutto ein gewisser Betrag für Sozialversicherungen und Steuern abgezogen, um so das Netto-Einkommen zu ermitteln. Für solche Anträge zählt meist das gesamte Einkommen einer Familie oder eines Haushalts, so dass alle im Haushalt lebenden Personen ihre Brutto-Einkünfte angeben müssen. Daraus ermitteln die Behörden dann die Netto-Einkünfte und entscheiden, ob die Leistungen bewilligt werden oder nicht.